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Corporate Governance - mehr als nur die Einhaltung von Recht und Gesetz


Definition

Corporate Governance wird als Gesamtheit der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Unternehmensführung verstanden. Sie ist vielschichtig und kann obligatorische wie auch freiwillige Maßnahmen umfassen:

Das Einhalten von Recht und Gesetz (Compliance), das Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen sowie das Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien. Ein weiterer Aspekt ist die Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.

Corporate Governance beschäftigt sich mit Regelungen, die "gutes", verantwortungsvolles und kompetentes Unternehmertum zum Ausdruck bringen soll. Regeln können der Gesetzgeber, die Eigentümer, die Mitarbeiter, der Aufsichts- oder Verwaltungsrat, das Management, die Gesellschaft oder andere Interessenten setzen; sie stehen in einem Gesetz, in Richtlinien, in einem Kodex, im Unternehmensleitbild, in Absichtserklärungen oder sind möglicherweise gar nicht schriftlich fixiert. Corporate Governance-Regeln können sowohl verpflichtend als auch unverbindlich ausgestaltet sein.

 

 

Als Kennzeichen guter Corporate Governance gelten:

- eine funktionsfähige Unternehmensleitung
- die Wahrung der Interessen verschiedener Gruppen (z.B. der Stakeholder)
- eine zielgerichtete Zusammenarbeit in der Unternehmensleitung und -überwachung
- Transparenz in der Unternehmenskommunikation
- ein angemessener Umgang mit Risiken
- die langfristige Ausrichtung auf Wertschöpfung

 

 

Abgrenzung vom Begriff Management:

Corporate Governance wird häufig mit "Unternehmensführung" übersetzt, genauso wie Management oft mit "Unternehmensführung" gleichgesetzt wird. Management im Hinblick auf die Unternehmensleitung ist jedoch auch ohne Berücksichtigung von Corporate Governance-Regeln möglich, während Corporate Governance als verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle vor allem vom Management umgesetzt werden muss.

 

 

Deutscher Corporate Governance - Kodex:

Für börsennotierte Unternehmen in Deutschland hat eine Regierungskommission 2009 einen Corporate Governance-Kodex entwickelt.

Dieser "Kodex" stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung der Unternehmensführung dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.
Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse).

 

 

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